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Vorsicht und Rücksichtnahme

Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist unbedingt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Auf keinen Fall darf aggressiv und rücksichtslos gefahren werden.

Mittlerweile werden als Vorbereitung auf eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die auch nach Führerscheinentzug, wegen mehrmaligen zu schnellen Fahrens angeordnet werden kann, entsprechende Kurse für defensives Fahren und entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr angeboten.

Oft wird die in § 1 StVO manifestierte Grundregel mißachtet.

§ 1 StVO

  • 1.Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
  • 2.Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar behindert oder belästigt wird.

Während § 1 StVO "nur" einen stets beachtenswerten didaktischen Grundsatz festhält, stellen Verstöße gegen § 1 II StVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch kann durch entsprechendes Verhalten ein (Mit-)Verschulden begründet werden.

TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000