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Vorsicht und Rücksichtnahme Bei dem heutigen Verkehrsaufkommen ist unbedingt ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Auf keinen Fall darf aggressiv und rücksichtslos gefahren werden. Mittlerweile werden als Vorbereitung auf eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung), die auch nach Führerscheinentzug, wegen mehrmaligen zu schnellen Fahrens angeordnet werden kann, entsprechende Kurse für defensives Fahren und entsprechendes Verhalten im Straßenverkehr angeboten. Oft wird die in § 1 StVO manifestierte Grundregel mißachtet. § 1 StVO
Während § 1 StVO "nur" einen stets beachtenswerten didaktischen Grundsatz festhält, stellen Verstöße gegen § 1 II StVO eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch kann durch entsprechendes Verhalten ein (Mit-)Verschulden begründet werden. TC Tölle Consulting, Bielefeld 2000 |
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